Rechtsprechung
BVerfG, 21.08.1996 - 1 BvR 866/96 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,5898) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf den gesetzlichen Richter und Vorlage einer Rechtssache an den EuGH
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 23.05.1995 - Bf II 77/90
- BVerwG, 07.03.1996 - 4 B 275.95
- BVerfG, 21.08.1996 - 1 BvR 866/96
Papierfundstellen
- NVwZ 1997, 481
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88
Absatzfonds
Auszug aus BVerfG, 21.08.1996 - 1 BvR 866/96
Das Unterlassen der Anrufung des Europäischen Gerichtshofs nach Art. 177 Abs. 3 EGV kann am Maßstab des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nur dann beanstandet werden, wenn die zugrundeliegenden Erwägungen des Gerichts offensichtlich unhaltbar sind (vgl. BVerfGE 82, 159 [194 ff.]) Das ist hier nicht der Fall.
- BVerfG, 09.01.2001 - 1 BvR 1036/99
Zur Vorlagepflicht an den EuGH
Es ist geklärt, dass der Europäische Gerichtshof gesetzlicher Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ist und es einen Entzug des gesetzlichen Richters darstellt, wenn ein nationales Gericht seiner Pflicht zur Anrufung des Europäischen Gerichtshofs im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens nicht nachkommt (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 82, 159 ; s. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. August 1996 - 1 BvR 866/96 -, NVwZ 1997, S. 481;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. August 1998 - 1 BvR 264/98 -, DB 1998, S. 1919). - BVerfG, 15.06.1998 - 1 BvR 504/97
Keine Verletzung der Vorlagepflicht eines letztinstanzlichen Gerichts iSv EWGVtr …
Dafür ist auch nichts ersichtlich (im Ergebnis ebenso bereits BVerfG, Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. August 1996 - 1 BvR 866/96, NVwZ 1997, S. 481). - OVG Hamburg, 22.03.2000 - 4 Bf 378/99
Verhinderung eines Einzelrichters bei Verhandlung und Entscheidung in der Sache …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar